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Informationen zum Freiwilligendienst an den LWL-Förderschulen FAQs

Zeitraum

An den LWL-Förderschulen sind die Plätze für Freiwillige - FSJ und BFD - jeweils für ein Schuljahr (12 Monate) zu vergeben. Der Startzeitpunkt richtet sich nach dem Schuljahresbeginn und liegt in der Regel im August. 
Kürzere Zeiträume oder ein abweichender Starttermine können nach Absprache mit der Schule im Einzelfall möglich sein.

Aufgaben

Freiwillige begleiten Kinder und Jugendliche durch ihren Schulalltag. An den LWL-Förderschulen mit Förderschwerpunkt "Körperliche und motorische Entwicklung" erfolgt der Freiwilligendienst schwerpunktmäßig als Unterstützungskraft der Pflegeteams.

Zu den Aufgaben gehören beispielsweise:

  • die Teilnahme am Unterrichtsgeschehen (z.B. Einzelhilfen in Unterrichtssituationen),
  • Hilfestellung und Übernahme der Pflege (z.B. Hände waschen und Toilettengänge),
  • die Unterstützung im Schulalltag (z.B. beim Sport- und Schwimmunterricht),
  • die Begleitung bei Spaziergängen, Ausflügen, Klassenfahrten,
  • die Unterstützung der Schüler:innen bei sonderpädagogischen Förderangeboten,

Bei allen Aufgaben wirst du von den Kolleginnen und Kollegen vor Ort angeleitet und unterstützt.

Bezahlung

Die Bezahlung während des Freiwilligendienstes hängt maßgeblich vom gewählten Träger ab und unterliegt somit nicht dem Einflussbereich des LWL. Der LWL strebt perspektivisch eine einheitliche Bezahlung für alle Freiwilligendiestleistenden an seinen Förderschulen an.

  • ein Taschengeld 
  • eine Verpflegungspauschale
  • Sozialabgaben (z.B. Krankenversicherung)
  • ggf. Fahrkostenerstattung und Kleidergeld


Zudem bleibt ein möglicher anspruch auf Kindergeld und/oder Waisenrente unberührt.

Zusammenarbeit mit Trägern

Alle Freiwilligendienstleistenden werden während ihres Einsatzes an einer der LWL-Förderschulen von einem sogenannten Träger begleitet, der ihnen bei Problemen oder persönlichen Anliegen zur Seite steht. Hierbei handelt es sich häufig um Träger der freien Wohlfahrtspflege. Arbeitet eine LWL-Förderschule mit unterschiedlichen Trägern zusammen, können die Freiwilligen ihren Träger frei wählen.
Der LWL nimmt in diesem Konstrukt die Rolle des direkten Arbeitgebers ein, der für personalrechtliche Fragen und Aufgaben (z.B. Krankmeldungen, Zeugnisse etc.) zuständig ist.

Standorte

Einen Überblick über die Standorte der LWL-Förderschulen, an denen Freiwilligendienste absolviert werden können erhältst du hier.

Ansprechpersonen

An jeder Schule gibt es mindestens eine Ansprechperson für den Freiwilligendienst. Für konkrete Informationen zur Art des Dienstes, Anzahl von freien Plätzen, Startmöglichkeiten usw. kontaktiere bitte die benannten Ansprechpersonen.

Bei allgemeinen Fragen zum Freiwilligendienst kannst du dich auch direkt an das Referat Schulen und Jugendhilfe wenden.

Ansprechpartnerin:

Anna-Greta Schulte 

Warendorfer Straße 25

48145 Münster

Tel.: 0151 591-7356

E-Mail: anna-greta.schulte@lwl.org

Dein Plus durch dein Engagement an einer LWL-Förderschule

Der Freiwilligendienst ist eine super, Gelegenheit sich sozial zu engagieren und sich beruflich zu orientieren. Wer überlegt in die Richtung Lehramt, Sonderpädagogik, Heilerziehungspflege, Soziale Arbeit oder Pflege zu gehen, kann in diesem Jahr wertvolle Erfahrungen sammeln und sich persönlich weiterentwickeln. Außerdem macht die Arbeit mit den Kindern unglaublich viel Spaß und du kannst Teil eines großen Teams sein.

in Kürze:

  • die Möglichkeit Kinder mit Behinderungen im Schulalltag zu unterstützen,
  • Ausbau der sozialen Kompetenz,
  • Anerkennung für Studium oder Ausbildung,
  • Anrechnung von Numerus-Clausus-Punkten, Wartezeiten für Hochschule,
  • hebt deinen Lebenslauf hervor,
  • Orientierungsjahr zwischen Schule und Ausbildung
  • persönliche Entwicklungschancen, neue Erfahrungen und viele tolle Momente mit den Schülerinnen und Schülern.

Urlaubsanspruch im Freiwilligendienst

Dein Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage bei einem vollen Jahr. Wenn du für einen kürzeren Zeitraum für das FSJ/BFD wählst, werden die Tage entsprechend gekürzt. Dies wird immer im Einzelfall berechnet und richtet sich nach dem Einstellungstermin.

Der Urlaub wird in den Ferien genommen. Für deine Zeit in den Ferien, wo kein Urlaub mehr vorhanden ist, hilfst du im Technischen Dienst aus.

Teilzeitarbeit im Freiwilligendienst

Grundsätzlich können sowohl FSJ als auch BFD in Teilzeit absolviert werden, bitte wende dich dafür an die Ansprechperson der Schule.